Kleinkrafträder (mit und ohne Beiwagen) mit einem Hubraum von max. 50 cm³ und einer Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h.
Dreirädige und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einem Hubraum von max. 50 cm³ und einer Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h.
Mindestalter 16 Jahre.
Klasse A1
Krafträder (mit und ohne Beiwagen) mit einem Hubraum von max. 125 cm³ und einer Motorleistung von max. 11 kW (15 PS) und einem Leistungsgewicht von max. 0,1 kW/kg.
Dreirädige Kraftfahrzeuge mit max. 15 kW.
Mindestalter 16 Jahre.
Klasse A2
Krafträder (mit und ohne Beiwagen) mit einer Motorleistung von max. 35 kW (48 PS) und einem Leistungsgewicht von max. 0,2 kW/kg.
Mindestalter 18 Jahre.
Klasse A
Krafträder (mit und ohne Beiwagen).
Dreirädige Kraftfahrzeuge mit mehr als 15 kW.
Mindestalter 20 Jahre bei Aufstieg von Klasse A2 ansonsten
Mindestalter 24 Jahre bei Direkteinstieg.