Motorrad-Klassen
Klasse AM
- Kleinkrafträder (mit und ohne Beiwagen) mit einem Hubraum von max. 50 cm³ und einer Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h.
- Dreirädige und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einem Hubraum von max. 50 cm³ und einer Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h.
Mindestalter 16 Jahre.
Klasse A1
- Krafträder (mit und ohne Beiwagen) mit einem Hubraum von max. 125 cm³ und einer Motorleistung von max. 11 kW (15 PS) und einem Leistungsgewicht von max. 0,1 kW/kg.
- Dreirädige Kraftfahrzeuge mit max. 15 kW.
Mindestalter 16 Jahre.
Klasse A2
- Krafträder (mit und ohne Beiwagen) mit einer Motorleistung von max. 35 kW (48 PS) und einem Leistungsgewicht von max. 0,2 kW/kg.
Mindestalter 18 Jahre.
Klasse A
- Krafträder (mit und ohne Beiwagen).
- Dreirädige Kraftfahrzeuge mit mehr als 15 kW.
Mindestalter 20 Jahre bei Aufstieg von Klasse A2 ansonsten
Mindestalter 24 Jahre bei Direkteinstieg.
Klasse B196
- Krafträder (mit und ohne Beiwagen) mit einem Hubraum von max. 125 cm³ und einer Motorleistung von max. 11 kW (15 PS) und einem Leistungsgewicht von max. 0,1 kW/kg.
Mindestalter 25 Jahre.
Fahrerfahrung auf Fahrzeugen der Klasse B mindestens 5 Jahre.
- Fahrerschulung:
- 4 x 90 Minuten Theorie
- 10 Fahrstunden Praxis
PKW-Klassen
Klasse B
Personenkraftwagen
- mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3.500 kg und max. 9 Sitzplätzen einschließlich Fahrersitz
- auch mit Anhänger bis 750 kg Gesamtmasse
- oder Anhänger über 750 kg, wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen des Zugfahrzeugs und Anhängers nicht mehr als 3.500 kg beträgt.
Mindestalter für die Klasse B 18 Jahre bzw.
beim Begleitenden Fahren 17 Jahre.
Klasse B96
- Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger, wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen des Zugfahrzeugs und Anhängers zwischen 3.500 kg und 4.250 kg beträgt.
Mindestalter 18 Jahre bzw.
beim Begleitenden Fahren 17 Jahre .
- Es ist keine Prüfung, sondern nur eine Ausbildung in der Fahrschule notwendig.
Klasse BE
- Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger, wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen des Zugfahrzeugs und Anhängers mehr als 4.250 kg beträgt. Natürlich dürfen auch Züge der Klasse B96 gefahren werden.
Mindestalter 18 Jahre.
- Es ist nur eine praktische Prüfung notwendig.
LKW-Klassen (bieten wir z. Z. nicht an)
Klasse C1
- Kraftfahrzeuge - ausgenommen jene der Klasse D - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg (auch mit Anhänger bis 750 kg Gesamtmasse).
Mindestalter 18 Jahre.
Klasse C
- Kraftfahrzeuge - ausgenommen jene der Klasse D - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg (auch mit Anhänger bis 750 kg Gesamtmasse).
Mindestalter 21 Jahre.
Klasse C1E, CE
- Kraftfahrzeuge der Klassen C oder C1 mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.
- Bei der Klasse C1E darf die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12.000 kg nicht übersteigen.
Bus-Klassen
Klasse D1
- Omnibusse mit bis zu 8 m Länge mit mehr als 8 Fahrgastsitzplätzen, aber nicht mehr als 16 Sitzplätzen (auch mit Anhänger bis 750 kg Gesamtmasse).
Mindestalter 21 Jahre.
Klasse D
- Omnibusse mit mehr als 16 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz
- (auch mit Anhänger bis 750 kg Gesamtmasse).
Mindestalter 24 Jahre, bei Berufskraftfahrerausbildung 21 Jahre.
Klasse D1E, DE
- Kraftfahrzeuge der Klassen D oder D1 mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg
Trecker-Klassen (bieten wir nicht an)
Klasse L
- Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden,
- mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie
- mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden.
Mindestalter 16 Jahre
Klasse T
- Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und
- selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h,
- die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).
Stufenführerschein bei Klasse T:
Das Mindestalter für Klasse T beträgt 16 Jahre. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen nur Zugmaschinen bis 40 km/h (mit Anhänger) geführt werden.