Motorrad-Klassen

Klasse AM

  • Kleinkrafträder (mit und ohne Beiwagen) mit einem Hubraum von max. 50 cm³ und einer Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h.
     
  • Dreirädige und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einem Hubraum von max. 50 cm³ und einer Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h.

Mindestalter 16 Jahre.

Klasse A1

  • Krafträder (mit und ohne Beiwagen) mit einem Hubraum von max. 125 cm³ und einer Motorleistung von max. 11 kW (15 PS) und einem Leistungsgewicht von max. 0,1 kW/kg.
     
  • Dreirädige Kraftfahrzeuge mit max. 15 kW.

Mindestalter 16 Jahre.

Klasse A2

  • Krafträder (mit und ohne Beiwagen) mit einer Motorleistung von max. 35 kW (48 PS) und einem Leistungsgewicht von max. 0,2 kW/kg.

Mindestalter 18 Jahre.

Klasse A

  • Krafträder (mit und ohne Beiwagen).
  • Dreirädige Kraftfahrzeuge mit mehr als 15 kW.

Mindestalter 20 Jahre bei Aufstieg von Klasse A2 ansonsten
Mindestalter 24 Jahre bei Direkteinstieg.

Klasse B196

  • Krafträder (mit und ohne Beiwagen) mit einem Hubraum von max. 125 cm³ und einer Motorleistung von max. 11 kW (15 PS) und einem Leistungsgewicht von max. 0,1 kW/kg.

Mindestalter 25 Jahre.
Fahrerfahrung auf Fahrzeugen der Klasse B mindestens 5 Jahre.

  • Fahrerschulung:
  • 4 x 90 Minuten Theorie
  • 10 Fahrstunden Praxis
VW Sportsvan

PKW-Klassen

Klasse B

Personenkraftwagen

  • mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3.500 kg und max. 9 Sitzplätzen einschließlich Fahrersitz
  • auch mit Anhänger bis 750 kg Gesamtmasse
  • oder Anhänger über 750 kg, wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen des Zugfahrzeugs und Anhängers nicht mehr als 3.500 kg beträgt.

Mindestalter für die Klasse B 18 Jahre bzw.
beim Begleitenden Fahren 17 Jahre.

Klasse B96

  • Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger, wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen des Zugfahrzeugs und Anhängers zwischen 3.500 kg und 4.250 kg beträgt.

Mindestalter 18 Jahre bzw. 
beim Begleitenden Fahren 17 Jahre .

  • Es ist keine Prüfung, sondern nur eine Ausbildung in der Fahrschule notwendig.

Klasse BE

  • Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger, wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen des Zugfahrzeugs und Anhängers mehr als 4.250 kg beträgt. Natürlich dürfen auch Züge der Klasse B96 gefahren werden.

Mindestalter 18 Jahre.

  • Es ist nur eine praktische Prüfung notwendig.

LKW-Klassen   (bieten wir z. Z. nicht an)

Klasse C1

  • Kraftfahrzeuge - ausgenommen jene der Klasse D - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg (auch mit Anhänger bis 750 kg Gesamtmasse).

Mindestalter 18 Jahre.

Klasse C

  • Kraftfahrzeuge - ausgenommen jene der Klasse D - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg (auch mit Anhänger bis 750 kg Gesamtmasse).

Mindestalter 21 Jahre.

Klasse C1E, CE

  • Kraftfahrzeuge der Klassen C oder C1 mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.  
  • Bei der Klasse C1E darf die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12.000 kg nicht übersteigen.

Bus-Klassen

Klasse D1

  • Omnibusse mit bis zu 8 m Länge mit mehr als 8 Fahrgastsitzplätzen, aber nicht mehr als 16 Sitzplätzen (auch mit Anhänger bis 750 kg Gesamtmasse).

Mindestalter 21 Jahre.

Klasse D

  • Omnibusse mit mehr als 16 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz  
  • (auch mit Anhänger bis 750 kg Gesamtmasse).

Mindestalter 24 Jahre, bei Berufskraftfahrerausbildung 21 Jahre.

Klasse D1E, DE

  • Kraftfahrzeuge der Klassen D oder D1 mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg

Trecker-Klassen   (bieten wir nicht an)

Klasse L

  • Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden,
  • mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie
  • mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden.

Mindestalter 16 Jahre

Klasse T

  • Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und
  • selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h,
  • die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).

Stufenführerschein bei Klasse T:

Das Mindestalter für Klasse T beträgt 16 Jahre. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen nur Zugmaschinen bis 40 km/h (mit Anhänger) geführt werden.

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