Sie wollen den Führerschein machen? 
dann sind Sie hier richtig!

  • Wir sind ein engagiertes und freundliches Team, das in einer familiären Atmosphäre Spaß daran hat, Sie zu betreuen und auszubilden;
     
  • wir bieten Ihnen gemütliche Räumlichkeiten mit moderner Technik;
     
  • Sie erhalten bei uns umfangreiches Informationsmaterial zu Ihrer Ausbildung; 
     
  • unsere umfassenden Kostenaufstellungen enthalten neben einer ausführlichen Darstellung der fahrschultypischen auch alle notwendigen fahrschulfremden Leistungen;
     
  • Sie erhalten bei uns eine Betreuung aus „Einer Hand“, das heißt, Sie erledigen und bezahlen alles bei uns im Haus:
    1.-Hilfe-Kurs, Fotos, Sehtest, Führerschein-Antrag im Online-Verfahren, TÜV-Gebühren;
     
  • natürlich auch per ec-Zahlung oder Überweisung;
     
  • wir bieten Ihnen mehrfach wöchentlich den theoretischen Unterricht an;
     
  • bitte entnehmen Sie die Themen dem aktuellen Theorieplan;
     
  • unsere Theoriethemen haben eine sinnvolle Abfolge, so dass Sie alle 14 Themen hören können, auch wenn Sie nur wenig Zeit haben;
     
  • wir erwünschen Ihre Mitarbeit beim Theorieunterricht, der bei uns mit modernen und bewährten Medien in lockerer und entspannter Atmosphäre stattfindet;
     
  • mit der Theorie-App haben Sie die Möglichkeit, sich auch unterwegs auf die theoretische Prüfung vorzubereiten;
    unser Büro ist lange für Sie geöffnet, damit Sie immer einen Ansprechpartner für alle Ihre Fragen rund um den Führerschein haben;
     
  • wir bieten Ihnen nur moderne und klimatisierte Fahrzeuge mit Automatikgetriebe,
    (ok - ein paar Schaltwagen haben wir auch noch...);
     
  • und natürlich gibt es bei uns eine sinnvoll gegliederte, pädagogisch und didaktisch ausgearbeitete Praktische Ausbildung durch unsere freundlichen und geduldigen Fahrlehrer/innen, die Ihren Ausbildungsstand ständig schriftlich auf Ihrer Ausbildungskarte dokumentieren, damit Sie mit einer guten Ausbildung die Praktische Prüfung leicht schaffen.
     
  • Unsere Fahrschule ist für Sie durch die DEKRA Certification nach AZAV zertifiziert.

Der Theorieplan

Die Theorie umfasst insgesamt 

  • 14 Themen á 90 Minuten für die Klasse B (12 Grundthemen und 2 für PKWs)
  • 16 Themen á 90 Minuten für die Motorradklassen (12 Grundthemen und 4 für Motorräder)

beim Ersterwerb.

 

Bei Erweiterungen sind es nur 6 Grundthemen á 90 Minuten zuzüglich der Spezialthemen .

Wie läuft eine Führerscheinausbildung ab?

Ihre Ausbildung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.
 

  • Der Theorieunterricht findet bei uns in der Fahrschule statt. In lockerer Atmosphäre und unter Ihrer Mitarbeit (im Unterrichtsgespräch, in Rollenspielen, Gruppen- oder Einzelarbeiten) besprechen wir alle Themen rund um den Straßenverkehr.
     
  • Für den Unterricht stehen die modernen und bewährten Medien (PC, HD-TV, Laptop, Internetnutzung, Flipchart, Magnettafel) zur Verfügung. Außerdem lernen Sie hier alle Fahrlehrer kennen.
     
  • Für die Vorbereitung auf die theoretische Prüfung bieten wir Ihnen eine effektive Online-Vorbereitung am Laptop oder Smartphone an.
     
  • Die theoretische Ausbildung schließen Sie mit der theoretischen Prüfung auf der Technischen Prüfstelle ab.
     

 

Die Praktische Ausbildung gliedert sich grob in 4 Ausbildungsteile:

  • Erlernen der Fahrzeugbedienung.

    Hier ist Ihre Geschicklichkeit gefragt, weshalb jeder Fahrschüler eine andere Anzahl von Fahrübungen benötigt. Hierzu gehört auch das Einparken und der Umgang mit einem Schaltgetriebe (wenn gewünscht).
     
  • Fahren im (dicken) Verkehr,
    • Erkennen der Vorfahrt und der Verkehrszeichen,
    • Fahrstreifenwechsel,
    • Einordnen und richtige Aufstellung zum Linksabbiegen auf großen Kreuzungen,
    • Fahren im großen Kreisverkehr.

      Dabei können Fahrschüler mit Vorerfahrung (z.B. durch den Vorbesitz einer anderen Führerscheinklasse) viele Fahrübungen einsparen. 
       
  • Das Fahren auf Landstraßen, Autobahnen und bei Dunkelheit (mit Fernlicht).

    Dieser Ausbildungsteil wird auch als Sonderfahrten oder Pflichtfahrten bezeichnet, da hier der Gesetzgeber die Mindestanzahl der Fahrstunden vorschreibt.
     
  • Die Vorbereitung zur Praktischen Prüfung.

    Hier geht es darum, alles bisher Themen mäßig Erlerntes in beliebiger Reihenfolge umzusetzen, so wie es dann in der abschließenden Prüfungsfahrt gezeigt werden muss.
     

Wie viele Fahrstunden müssen Sie machen?

  • Die Praktische Ausbildung machen wir natürlich direkt im, am oder auf dem Fahrzeug (je nach Führerscheinklasse) – immer betreut von Ihrem Fahrlehrer, der während der Fahrstunden exklusiv für Sie da ist.
     
  • Die Anzahl der Fahrübungen hängt von Ihrer Vorerfahrung und von Ihrer Geschicklichkeit ab. Zudem benötigt natürlich ein Fahrschüler in Berlin mehr Fahrübungen als ein Fahrschüler auf dem Land oder einer Kleinstadt. Jemand, der schon einmal eine Fahrerlaubnis hatte oder die einer anderen Klasse besitzt, muss vielleicht nicht alle Pflichtfahrten machen. (Ein Berliner Fahrschüler benötigt im Durchschnitt 40-50 x 45 Min. Quelle: Fahrlehrerverband Berlin.)
     
  • Eine Fahrübung dauert in der Regel 60 oder 90 Minuten.

Wie lange dauert die Ausbildung?

Die Ausbildung dauert in der Regel 2 bis 3 Monate. Dies ist aber von vielen Faktoren abhängig, hauptsächlich davon, wie viel Zeit Sie für die Theorie und Praxis aufbringen.
 
Bedenken Sie den benötigten Zeitaufwand:

  • 1. Hilfe-Kurs: 9 x 45 min = 6,75 x 60 min
  • Theorie: 14 x 90 min = 21 x 60 min
  • Lern-App: ca. 5 x 60 min
  • Fahrstunden: 15 x 90 min = 22,5 x 60 min
  • oder Fahrstunden: 20 x 90 min= 30 x 60 min
  • Sonderfahrten: 12 x 45 min = 9 x 60 min
  • Prüfungen (Theorie und Praxis): 1 x 30 min und 1 x 55 min = ca. 1,5 x 60 min
     
  • Gesamt-Zeitaufwand: ca. 65 bis 73 Std. (á 60 min)

 
Wenn Sie täglich für 90 min zu uns kommen, sind das 43 bis 49 Ausbildungstage.

Wann können Sie die Prüfung machen, wie alt müssen Sie sein?

  • Das Mindestalter für die einzelnen Führerscheinklassen ist bei der Beschreibung der Führerscheinklassen angeben.
     
  • Zuerst machen Sie bei uns in der Fahrschule eine Theoretische Ausbildung und einen Vortest und dann legen Sie Ihre Theoretische Prüfung beim TÜV in der Pichelswerder Straße in Spandau (hinter IKEA) oder beim DEKRA am Kurt-Schumacher-Platz in Reinickendorf ab. Die praktische Prüfung wird von uns bestellt.
     
  • Die Anmeldung beim Bürgeramt oder LABO und der Beginn der Ausbildung darf 6 Monate vor dem Erreichen des Mindestalters erfolgen; die Theoretische Prüfung darf 3 Monate, die Praktische Prüfung 1 Monat vor dem Erreichen des Mindestalters abgelegt werden. Den Führerschein bekommen Sie aber erst am Geburtstag des Mindestalters ausgehändigt.

Wann können Sie einen Führerschein-Antrag stellen?

Wir bieten Ihnen bei uns im Hause

  • die Führerscheinantragstellung im Online-Verfahren bei der Behörde,
     
  • den 1.-Hilfe-Kurs,
     
  • die Führerscheinfotos und
     
  • den Sehtest

an ... 

... eben alles aus einer Hand!

Wie läuft eine Prüfung ab?

Nach den Sonderfahrten und der Theoretischen Prüfung kommt dann die Praktische Prüfung dran:
 

Der Prüfer setzt sich hinter den Fahrlehrer ins Auto und Sie fahren durch die Stadt und über die Stadtautobahn oder über die Landstraße. Außerdem müssen Sie 3 der folgenden Grundfahraufgaben zeigen:

  • rechts rückwärts um die Ecke in eine Straße oder Einfahrt
  • Umkehren mit Hilfe einer Einfahrt oder Straße oder auf der Fahrbahn (früher: 3-Punkt-Wendung)
  • rückwärts in eine Parklücke am Fahrbahnrand (längs)
  • rückwärts in einen Parkhafen (quer)
  • Vollbremsung aus 30 km/h

Die Prüfung dauert 55 Min.

In der Motorradprüfung müssen Sie folgende Grundfahraufgaben zeigen können:

  • Stop and Go
  • Schrittgeschwindigkeit geradeaus
  • Schrittgeschwindigkeitsslalom um 6 Pylonen herum
  • Vollbremsung aus 50 km/h
  • Slalom aus 30 km/h um 5 Pylonen im Abstand von 7 m (Kurvenstil Drücken)
  • Slalom aus 30 km/h um 7 Pylonen im Abstand von 5 x 9 m und 2 x 7 m (Kurvenstil Drücken)
  • Kreisfahrt (Durchmesser 9 m) mit ca. 25 km/h (Kurvenstil Legen)
  • Ausweichen vor einem Hindernis (Pylonenabstand 9 m längs und 0,5 m seitwärts) aus 50 km/h (Beherrschung des Lenkimpulses)
  • Ausweichen vor einem Hindernis (Pylonenabstand 7 m längs und 0,5 m seitwärts) aus 50 km/h mit vorherigem Abbremsen auf ca. 30 km/h [schwierigste Aufgabe!!!!]

Davon wählt der Prüfer 6 Übungen aus.

 

Nachdem Sie die Grundfahraufgaben gezeigt haben, geht es auf die Straße – Sie vorne weg mit dem Motorrad, der Fahrlehrer und der Prüfer im Auto hinterher, verbunden über Funk, damit Sie wissen, wo’s lang geht.

 

Die Prüfung selbst ist 70 Min lang, die Grundfahraufgaben benötigen dabei ca. 10 Min – 15 Min.

Begleitetes Fahren ab 17

(Pressemitteilung)
 
Damit dürfen 17-jährige Jugendliche, die ihre Fahrprüfung (nach der Ausbildung in einer Fahrschule) beim TÜV bestanden haben, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres unter bestimmten Auflagen/Bedingungen gemeinsam mit einer Begleitperson fahren.
 
Das „Begleitete Fahren ab 17“ muss durch den gesetzlichen Vertreter und den Jugendlichen persönlich beantragt werden. Damit soll gewährleistet werden, dass der gesetzliche Vertreter darüber informiert und mit den aufgeführten Begleitpersonen einverstanden ist.
 
Der Antrag auf begleitetes Fahren kann frühestens mit 16 ½ Jahren gestellt werden. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres darf der Fahranfänger dann nur mit einer erfahrenen Begleitperson fahren! Diese soll dem Jugendlichen als Ansprechpartner zur Verfügung stehen, um Sicherheit beim Führen des Kraftfahrzeuges zu vermitteln.
 
Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens 5 Jahren (ohne Unterbrechung) im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B sein und darf nicht mehr als einen Punkt im Verkehrszentralregister haben.
 
Wenn dem Jugendlichen auf Antrag das begleitete Fahren gestattet wird, erhält er eine Prüfungsbescheinigung. Da der reguläre Führerschein erst (auf Antrag) mit dem 18. Lebensjahr ausgestellt werden kann, ist die Prüfungsbescheinigung solange der Nachweis für die Erlaubnis des begleitenden Fahrens. Mit Übergabe des Kartenführerscheines wird die Prüfungsbescheinigung eingezogen.
 
Die Prüfungsbescheinigung ist nur in Deutschland gültig und enthält auch die Berechtigung zum Fahren der Klassen AM, S und L (ohne weitere Auflagen).
 
Antragstellungen sind in den Bürgerämtern oder beim Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) möglich.
 
 
Ausbildung

Frage: Ab welchem Alter darf für das „Begleitete Fahren ab 17“ ausgebildet werden?

Antwort: Ab 16 ½ Jahren.

Frage: Kann jemand z. B. mit 17 Jahren und 9 Monaten mit dem „Begleiteten Fahren“ beginnen?

Antwort: Ja.

Frage: Wie lange muss er dann in Begleitung fahren?

Antwort: Bis zum 18. Geburtstag.

Frage: Kann ein Bewerber mit 16 ½ Jahren eine Ausbildung für die Doppelklasse B und A2 machen?

Antwort: Nein. Mit der Ausbildung für die Klasse A2 kann erst mit 17 ½ Jahren begonnen werden.


Prüfung

Frage: Ab wann darf die theoretische Prüfung abgelegt werden?

Antwort: 3 Monate vor dem 17. Geburtstag.

Frage: Ab wann darf die praktische Prüfung abgelegt werden?

Antwort: 1 Monat vor dem 17. Geburtstag.


Prüfungsbescheinigung und Kartenführerschein

Frage: Bekommt der Bewerber nach der bestandenen Prüfung den Kartenführerschein?

Antwort: Nein, er erhält eine „Prüfungsbescheinigung“, in der die Begleitpersonen eingetragen sind. Solange der Fahrer nicht im Besitz des Kartenführerscheins ist, darf er nur in Begleitung der eingetragenen Begleitperson ein Fahrzeug der Klasse B oder BE führen. Diese Auflage entfällt nach Vollendung des 18. Lebensjahres.

Frage: Enthält die Prüfungsbescheinigung ein Foto des Fahrerlaubnisinhabers?

Antwort: Nein, deshalb ist beim Fahren immer der Personalausweis (oder Reisepass) mitzuführen.

Frage: Wird der Kartenführerschein von der Behörde automatisch zugesandt?

Antwort: Nein, er muss beantragt werden.

Frage: Was ist, wenn jemand seinen Kartenführerschein bis zum 18. Geburtstag noch nicht erhalten hat?

Antwort: Er darf bis zu drei Monate nach dem 18. Geburtstag mit der „Prüfungsbescheinigung“ fahren. Die Auflage, nur in Begleitung zu fahren, entfällt mit dem 18. Geburtstag.

 
Probezeit

Frage: Wann beginnt beim „Begleiteten Fahren“ die Probezeit?

Antwort: Sofort mit Erteilung der Prüfungsbescheinigung

Frage: Wie lange dauert beim „Begleiteten Fahren“ die Probezeit?

Antwort: Wie beim „normalen“ erstmaligen Fahrerlaubniserwerb zwei Jahre.

 
Begleiter

Frage: Wer darf den Fahranfänger begleiten?

Antwort: Die Anforderungen an die Begleiter sind folgende: Mindestalter: 30 Jahre, Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B seit mindestens 5 Jahren (ununterbrochen), Eintragungen im Verkehrszentralregister: maximal einen Punkt zum Zeitpunkt der Erteilung.

Frage: Ist die Anzahl der Begleiter begrenzt?

Antwort: Nein, es muss aber jeder Begleiter in der Prüfungsbescheinigung eingetragen sein.

Frage:

Können nachträglich Begleitpersonen eingetragen werden?

Antwort:

Dies ist grundsätzlich möglich. In diesen Fällen muss eine neue Bescheinigung ausgestellt werden. Die entsprechende Einwilligung der Erziehungsberechtigten ist vorher einzuholen.

Frage:

Haben die Erziehungsberechtigten Einfluss auf die Begleitperson?

Antwort:

Mit der Zustimmung der Erziehungsberechtigten, die Begleiterfunktion bei ihren Kindern durch andere Personen ausüben zu lassen, haben die Erziehungsberechtigten keinen Einfluss mehr auf die Begleitpersonen.

Frage: Muss der Begleiter an einer Einweisung teilnehmen?

Antwort:

Die Teilnahme an einer Einweisung wird empfohlen, sie ist nicht verpflichtend vorgeschrieben.

Frage: Wie lange soll eine Einweisung der Begleiter dauern?

Antwort: Etwa 90 Minuten

Frage: Darf jede Person, die die Voraussetzungen erfüllt, einen Fahranfänger begleiten?

Antwort: Nein, die Begleiter müssen namentlich benannt und in der Prüfungsbescheinigung des Fahrerlaubnisinhabers eingetragen werden.

Frage: Welche Konsequenzen hat es für den Fahranfänger, wenn er ohne Begleiter fährt?

Antwort: Seine Fahrerlaubnis und somit seine Prüfungsbescheinigung ist zu widerrufen.

Frage: Welche Fahrerlaubnisklassen sind eingeschlossen?

Antwort: Die Klassen AM und L.

Frage: Dürfen diese Fahrzeuge dann ohne Begleitung geführt werden?

Antwort: Ja, weil der Bewerber das erforderliche Mindestalter von 16 Jahren bereits erreicht hat.

Rundschreiben Nr. 169/2005 des Fahrlehrer-Verbandes Berlin e.V. entnommen. Verfasser: Peter Glowalla, Vorsitzender; aktualisiert 04/2014

Fahren ab 17 — Was ein Begleiter wissen sollte
 
Rechtliche Situation, unter der gefahren wird
 
Fahrzeugführer ist der Jugendliche. Er hat eine reguläre Ausbildung durchlaufen, eine reguläre Prüfung bestanden, ihm ist eine reguläre Fahrerlaubnis erteilt worden, seine Probezeit beginnt regulär zu laufen.
 
Was anders ist: Er hat keinen regulären Führerschein, sondern eine Prüfungsbescheinigung, die nur im Inland gilt — und auch das nur unter der Bedingung, dass ein „vorschriftsmäßiger“ Begleiter im Auto Platz genommen hat.
 
Vorschriftsmäßig ist ein Begleiter dann, wenn er als solcher in der Prüfungsbescheinigung aufgeführt ist, seinen Führerschein vorzeigen kann, seine Blutalkoholkonzentration 0,5 Promille nicht übersteigt und er auch keine anderen berauschenden Mittel zu sich genommen hat.
 
Ein Begleiter muss wissen, dass, wenn er die Bedingungen nicht erfüllt, dem Anfänger die Fahrerlaubnis entzogen wird. Eine neue kann dieser nur erwerben, nachdem er ein Aufbauseminar besucht hat. Dem Begleiter selbst droht unter Umständen, dass er den Nachweis seiner Fahreignung erbringen muss, d. h. eine medizinisch-psychologische Begutachtung.
 
Die Aufgabe des Begleiters erledigt sich, wenn der Fahranfänger 18 wird. Die Prüfungsbescheinigung, die nur zusammen mit dem Personalausweis oder Pass gültig ist, berechtigt ihn weitere drei Monate ohne Begleiter zu fahren. Danach benötigt er einen Kartenführerschein.
 
Was ein Begleiter tun soll
 
„Die begleitende Person soll dem Fahrerlaubnisinhaber

  1. vor Antritt einer Fahrt und
  2. während des Führens des Fahrzeuges, soweit die Umstände der jeweiligen Fahrsituation es zulassen, ausschließlich als Ansprechpartner zur Verfügung stehen, um ihm Sicherheit beim Führen des Kraftfahrzeuges zu vermitteln. Zur Erfüllung ihrer Aufgabe soll die begleitende Person Rat erteilen oder kurze Hinweise geben.“

 
Soweit der Verordnungsgeber.
 
Als Aufgaben des Begleiters nennt der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR):

  • Ausüben einer dämpfenden Wirkung als Beifahrer durch reine Anwesenheit
  • Ansprechpartner bei auftauchenden Fragen
  • „Mensch sein“, wie bei anderen Fahrten als Beifahrer
  • Gesprächspartner im Anschluss an die Fahrten

Nach den ersten Fahrten kann eher häufiger eine Rückmeldung gegeben werden, später eher nur auf Wunsch des Fahranfängers. Der DVR empfiehlt dabei Formulierungen wie die folgenden:

  • Ich habe mich wohl gefühlt, weil...
  • Möchtest du von mir irgendetwas wissen?
  • Mir ist unterwegs aufgefallen, dass ... Gab es dafür einen speziellen Grund?
  • Ich habe mich in einer Situation nicht so wohl gefühlt. Willst du wissen warum?

Eines darf der Begleiter nicht tun:

  • Er darf nicht in die Rolle eines Fahrlehrers springen wollen.
  • Er darf nicht versuchen, seine persönliche Fahrweise dem Anfänger überstülpen zu wollen.
  • Und schon gar nicht darf er diesem ins Lenkrad greifen oder anderweitig bedrängen. Aus dem eingangs Gesagten geht deutlich hervor, dass jeder tatsächliche Eingriff des Begleiters stets unzulässig ist.

Olaf Kobow, BFR 01/2006

Führerschein bestanden und nun...? 
Nun beginnt die Probezeit!

Wie lange dauert die Probezeit?
 
Generell gilt, dass jeder, der den Führerschein erstmalig erworben hat, zwei Jahre lang in der Probezeit ist. Die Probezeit wird im Führerschein vermerkt. Nach Ablauf dieser Zeit ist die Fahrerlaubnis bis zum Ablaufdatum (Spalte 11 des Führerscheins) gültig. 
 
 
Was passiert, wenn Sie während der Probezeit gegen Verkehrsregeln verstoßen?
 
Hier muss unterschieden werden, wie schwer das Vergehen ist:

  • Verwarnungsgelder, z.B. für falsches Parken, ziehen keine weiteren Maßnahmen nach sich. 
     
  • Begeht man aber in den zwei Jahren einen Verkehrsverstoß nach Kategorie A (schwere Verkehrsverstöße) oder zwei Verkehrsverstöße nach Kategorie B (weniger schwere Verkehrsverstöße), so ordnet die Behörde die Teilnahme an einem Aufbauseminar ASF an, welches nur von Fahrlehrern mit besonderer Seminarerlaubnis durchgeführt werden darf. Die Probezeit verlängert sich dann um zwei weitere Jahre. Bei Nicht-Teilnahme am Aufbauseminar wird die Fahrerlaubnis entzogen!

Die Behörde kann in einzelnen Fällen auch die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung empfehlen, die nur von speziell ausgebildeten Psychologen durchgeführt werden darf.

Beispiele für Kategorie A-Verstöße:

  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
  • Fahrlässige Tötung
  • Fahrlässige Körperverletzung
  • Nötigung
  • Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr
  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Trunkenheit im Verkehr
  • Vollrausch
  • Unterlassene Hilfeleistung
  • Führen oder Anordnen oder Zulassen des Führens eines Kraftfahrzeugs ohne Fahrerlaubnis, trotz Fahrverbot oder trotz Verwarnung, Sicherstellung oder Beschlagnahme des Führerscheins
  • Verstöße gegen das Rechtsfahrgebot, die Geschwindigkeit, den Abstand, das Überholen, die Vorfahrt, das Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren, die Benutzung von Autobahnen und Kraftstraßen, das Verhalten an Bahnübergängen, das Verhalten an öffentlichen Verkehrsmitteln und Schulbussen, das Verhalten an Fußgängerübergängen, übermäßige Straßenbenutzung, das Verhalten an Ampeln, Dauerlichtzeichen, dem Stop-Schild sowie gegenüber Haltezeichen der Polizei
  • Gebrauch oder Gestatten des Gebrauchs unversicherter oder nicht zugelassener Kfz oder Anhänger
  • Fahren unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen
  • Befördern von Fahrgästen ohne die entsprechende Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.

 

Kategorie B-Verstöße:

  • Weniger schwer wiegende Zuwiderhandlungen, sofern sie nicht zu den A-Verstößen zählen.

Aufbauseminare

ASF (Aufbauseminar Fahranfänger)    [wird von uns nicht angeboten]
 
Das ASF müssen Sie besuchen, wenn Sie sich während der Probezeit einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung geleistet haben, der der Kategorie A zuzuordnen ist oder 2 Verstöße der Kategorie B.
 
A-Verstöße beinhalten jugendtypische Regelwidrigkeiten, wie z. B. Geschwindigkeitsüberschreitungen oder rote Ampeln. Alle anderen Delikte werden dem Katalog B zugeordnet und weniger schwer geahndet.
 
Ein Aufbauseminar besteht aus 4 Sitzungen, die sich jeweils über 135 min. erstrecken. Zwischen der ersten und der zweiten Sitzung findet eine halbstündige Beobachtungsfahrt statt.
 
Die Probezeit erhöht sich danach auf insgesamt 4 Jahre.

FES (Fahreignungsseminar Punkteabbau)    [wird von uns nicht angeboten]
 
Das FES kann nur freiwillig besucht werden. Wer bis zu höchstens 5 Punkten besitzt und sich zur Teilnahme an einem Seminar durchringen kann, kommt in den Genuss eines Rabattes von einem Punkt innerhalb von 5 Jahren. 
 
Der Kurs umfasst 2 Sitzungen zu 90 min beim Verkehrspädagogen in der Fahrschule und 2 Sitzungen zu 75 min beim Verkehrspsychologen.

Erste Hilfe

Der 1.-Hilfe-Kurs wird für alle Klassen benötigt.
 

  • Der 1.-Hilfe-Kurs ist 9 x 45 Minuten lang. Er findet regelmäßig bei uns statt.
     
  • Am 1.-Hilfe-Kurs können Sie teilnehmen, auch wenn Sie nicht Fahrschüler bei uns sind.

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